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Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Stellen als

Stadtpolizist*in

zu besetzen.

Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.

Wir bieten:

  • eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EGr. 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. 
  • Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • ein zukunftssicheres Arbeitsgebiet bei einer sozialen Arbeitgeberin mit Standortsicherheit
  • Schichtzulage sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
  • 30 Tage Urlaub/Jahr bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
  • umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote
  • eine gute ÖPNV-Anbindung und unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A 659, A5)
  • ein vergünstigtes Jobticket
  • ein Fahrrad-Leasing-Angebot
  • eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten 

Ihre Aufgaben (u.a.):

  • uniformierter Außendienst in Schichtarbeit u.U. auch Sondereinsätze an Sonn- und Feiertagen (z.B. Begleitung von Umzügen/Prozessionen, Betreuung von Veranstaltungen)
  • Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
  • Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
  • Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen
  • Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
  • Maßnahmen zum Schutz der Jugend
  • Sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z.B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
  • Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
  • Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
  • Durchführung von Ermittlungen (Amtshilfe) zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen

Wir erwarten:

  • Mindestalter: 21 Jahre
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen bzw. die Bereitschaft diesen nachzuholen. 
    Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EGr. 8 TVöD/VKA.
    Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine rückwirkende Höhergruppierung in die EGr. 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen.
  • persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
  • körperliche Eignung für diese Tätigkeit (Außendienst)
  • eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • erfolgreiche Ableistung unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
  • Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis
  • Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit
  • gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u.a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo)
  • Bereitschaft und Eignung für Außen- und Schichtdienste
  • Teamfähigkeit
  • Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung
  • interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft

Haben Sie noch Fragen?

Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Sebastian Geschwind, unter 06204/988-273 zur Verfügung.
Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Patricia Ehret (06204/988-242).

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.

Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen kurzen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am 25.05.2024 statt. 
Der Sporttest (500m Wendelauf, Liegestütze, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden.
Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. 

Unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.

Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com.

Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 05.05.2024 über unser Bewerbungsportal https://jobs.viernheim.de/v9xcp



Viernheim, 04.04.2024
Der Magistrat der Stadt Viernheim

gez. B a a ß

Bürgermeister

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