Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Stadtpolizist*in (w/m/d)
zu besetzen.
Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.
Wir bieten:
- eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EG 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.658,61 € und 4.097,67 €.
- die üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
- Schichtzulage (monatlich: 100,00 € brutto) sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
- 30 Tage Urlaub/Jahr (ab 2027: 31 Tage) bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
- umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote sowie ein Employee Assistance Program (EAP)
- eine gute ÖPNV-Anbindung und
unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A659, A5)
- ein vergünstigtes Deutschlandticket
- ein Fahrrad-Leasing-Angebot
- eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten
- regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik
Ihre Aufgaben (u.a.):
- uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, auch an Sonn- und Feiertagen
- Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
- Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
- Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen
- Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
- Maßnahmen zum Schutz der Jugend
- sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z. B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
- Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
- Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
- Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen
Wir erwarten:
- Mindestalter: 21 Jahre
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- Vorzugsweise den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen. Alternativ die Bereitschaft diesen nachzuholen.
Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EG 8 TVöD/VKA. Das monatliche Bruttogrundgehalt beträgt zwischen 3.486,40 € und 3.843,36 €.
Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine Höhergruppierung in die EG 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen. - erfolgreiches Absolvieren unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
- persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
- eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis; Fahrerlaubnis der Klasse BE ist von Vorteil
- Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit
- gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u. a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo)
- Bereitschaft und körperliche Eignung für Außen- und Schichtdienste
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung
- interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Christoph Winkler, unter 06204/988-273 zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (06204/988-274).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.
Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am 15.08.2026 statt. Der Sporttest (500m Wendelauf, Bankdrücken, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden. Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Bewerbungen ohne den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung können nicht berücksichtigt werden.
Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com.
Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei?
Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 02.08.2026 über unser Bewerbungsportal https://jobs.viernheim.de/gsa41
Viernheim, 02.07.2026
Der Magistrat der Stadt Viernheim
gez. B a a ß
Bürgermeister