Die Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere unbefristete Stellen als
Stadtpolizist*in
zu besetzen.
Die Viernheimer Stadtpolizei, welche sich durch ein ausgeprägtes Gemeinschaftsgefühl, ein partnerschaftliches Miteinander und eine gesunde Fehlerkultur auszeichnet, sucht ab sofort Kolleg*innen, die ebenso engagiert und kollegial das Team verstärken.
Wir bieten:
- eine anspruchsvolle unbefristete Tätigkeit in Vollzeit im Beschäftigtenverhältnis (39 Stunden/Woche), die bis zu EGr. 9a TVöD/VKA bewertet ist. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersvorsorge
- ein zukunftssicheres Arbeitsgebiet bei einer sozialen Arbeitgeberin mit Standortsicherheit
- Schichtzulage sowie zugehöriger Zusatzurlaub für Schichtarbeit
- 30 Tage Urlaub/Jahr bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)
- umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangebote
- eine gute ÖPNV-Anbindung und
unmittelbare Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A 659, A5)
- ein vergünstigtes Jobticket
- ein Fahrrad-Leasing-Angebot
- eine eingehende Einarbeitung durch die Kolleg*innen, unter Einbezug der lokalen Besonderheiten
- regelmäßiges Team-Training zur Selbstverteidigung und Einsatztechnik
Ihre Aufgaben (u.a.):
- uniformierter Außendienst in Schichtarbeit per Fahrzeug und zu Fuß, unten Umständen auch Sondereinsätze an Sonn- und Feiertagen (z. B. Begleitung von Umzügen/Prozessionen, Betreuung von Veranstaltungen)
- Vollzugsaufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr
- Durchführung von Verkehrskontrollen (fließender Verkehr) und Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Prüfung der im öffentlichen Verkehrsraum abgestellten Fahrzeuge (HU, Bereifung, Kfz-Kennzeichen)
- Überwachung öffentlicher Einrichtungen und von Straßen- bzw. Grundstücksverschmutzungen und Sondernutzungen
- Allgemeiner Feldschutz (Überwachung des unbefugten Betretens/Befahrens fremder Grundstücke und des Feldwegenetzes)
- Maßnahmen zum Schutz der Jugend
- sonstige Maßnahmen zum Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit und der öffentlichen Sicherheit (z.B. herrenlose Tiere, Schutz gegen Hunde)
- Feststellung von Fahrzeugen ohne amtl. Zulassung und Bekämpfung des ordnungswidrigen Zustandes
- Einleitung von Bußgeldverfahren bzw. Verwarnungen in verschiedensten Fällen
- Durchführung von Ermittlungen u. a. zur Feststellung des Aufenthaltsortes von Personen
Wir erwarten:
- Mindestalter: 21 Jahre
- eine abgeschlossene Berufsausbildung
- den abgeschlossenen Sonderlehrgang zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen bzw. die Bereitschaft diesen nachzuholen.
Bei Nichtvorliegen des abgeschlossenen Lehrgangs zur Ausbildung von Hilfspolizeibeamt*innen erfolgt die Einstellung zunächst im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der EGr. 8 TVöD/VKA.
Die unbefristete Weiterbeschäftigung sowie eine rückwirkende Höhergruppierung in die EGr. 9a TVöD/VKA ist nach erfolgreichem Bestehen des Sonderlehrgangs vorgesehen.
- persönliche Zuverlässigkeit (Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt)
- körperliche Eignung für diese Tätigkeit (Außendienst)
- eine gute Auffassungsgabe und gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- erfolgreiche Ableistung unseres Auswahlverfahrens (siehe unten)
- Fahrerlaubnis der Kl. B und entsprechende Fahrpraxis
- Geschick im Umgang mit Bürger*innen, aber auch ein selbstsicheres und ruhiges Auftreten in konfliktträchtigen Situationen sowie Durchsetzungsvermögen, daher eine besondere psychische Belastbarkeit
- gute PC-Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit mobilen Endgeräten (u.a. MS-Office, WinOwig mobil, OWI21, OWI ToGo)
- Bereitschaft und Eignung für Außen- und Schichtdienste
- Teamfähigkeit
- Bereitschaft zur stetigen Aus- und Fortbildung
- interkulturelle Kompetenz und Hilfsbereitschaft
Haben Sie noch Fragen?
Für fachliche Fragen steht der Amtsleiter, Sebastian Geschwind, unter 06204/988-273 zur Verfügung.
Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (06204/988-274).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.
Das weitere Auswahlverfahren beinhaltet einen kurzen schriftlichen Eignungstest sowie die Überprüfung der sportlichen Eignung; beides findet am 15.02.2025 statt.
Der Sporttest (500m Wendelauf, Bankdrücken, Achterlauf, Fünfer-Sprunglauf) kann alternativ durch den Nachweis über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens Ihrer Altersklasse in Silber (nicht älter als 6 Monate) ersetzt werden.
Das Sportabzeichen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter www.viernheim.de bzw. www.m-r-n.com.
Sind Sie interessiert an dieser verantwortungsvollen Tätigkeit bei unserer Stadtpolizei?
Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 26.01.2025 über unser Bewerbungsportal https://jobs.viernheim.de/x925s
Viernheim, 03.12.2024
Der Magistrat der Stadt Viernheim
gez. B a a ß
Bürgermeister